Sportrecht
Sport ist eine tragende Säule des gesellschaftlichen Lebens, mithin eine der „schönsten Nebensachen der Welt“. Während früher noch „fair play“ und Spaß am Wettbewerb zählten, so funktioniert Sport heute in vielen Bereichen wie ein Unternehmen. Sport und Kommerz sind inzwischen untrennbar miteinander verbunden. Daher setzt eine Beratung im Sportrecht ein besonderes Verständnis für die Bedürfnisse der Branche voraus.
Rein rechtlich existiert kein eigenständiger Bereich des Sportrechts. Vielmehr bildet dies einen Querschnitt aus Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Strafrecht. Die Besonderheit des Sportrechts ist dabei das Zusammenwirken oder auch die Kollision von eben diesem staatlichen Recht und den Regelwerken der Sportverbände.
Gern berate ich Sie hinsichtlich sämtlicher Transferangelegenheiten von Mensch, Tier und auch Geräten sowie bei der Prüfung und Optimierung Ihrer Spieler- oder Trainerverträge, etwa im Hinblick auf vereinbarte Vertragsstrafen bei Profisportlern. Eventuell sind Sie auf der Suche nach rechtlichem Beistand für ein Verfahren vor dem Sportgericht. Möchten Sie vielleicht Sanktionen durch den Sportverband verhindern oder aussprechen, so können Sie sich diesbezüglich gern an mich wenden. Auch bei Fragen zur Haftung des Sportlers bei Sportverletzungen oder bei der Geltendmachung von Schadenersatz- sowie Schmerzensgeldansprüchen stehe ich Ihnen mit rechtlichem Rat sowie Umsetzung in die Tat zur Seite.