Allgemeines Zivilrecht
Neben den Rechtsgebieten, welche schwerpunktmäßig bearbeiten werden, berate und vertrete ich Sie auch gern in allen Fragen des sog. allgemeinen Zivilrechts.
Unter allgemeinem Zivilrecht lassen sich alle Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen und juristischen Personen zusammenfassen, die nicht spezielleren Bereichen zugeordnet werden können. Hierbei sind insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu beachten.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst neben den typischen Streitigkeiten wie bspw. aus Kaufvertrag, Werkvertrag oder Dienstvertrag auch Fragen des Schadensersatzes sowie der ungerechtfertigten Bereicherung. Hierzu zählen beispielsweise Gewährleistungsansprüche aus Anlass von Kauf- und/oder Werkverträgen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, Unterlassungsansprüche oder die Abwehr zu Unrecht behaupteter Ansprüche.