Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist nicht auf die Probezeit in einem folgenden Berufsausbildungsverhältnis anzurechnen.
Ein Käufer, der vom Kaufvertrag eines ihm bereits überlassenen Fahrzeugs zurücktritt, darf die Vertragsrückabwicklung regelmäßig an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Amts- oder Landgericht einklagen und ist nicht verpflichtet, den Prozess am Wohn- oder Geschäftssitz des beklagten Verkäufers zu führen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.10.2015 hervor (Az.: 28 U 91/15, BeckRS 2015, 18649).