Erklärt ein Arbeitgeber die Kündigung, so muss das Kündigungsschreiben der Arbeitnehmerin zugehen. Dies ist erst dann der Fall, wenn von ihr die Kenntnisnahme erwartet werden kann. Für einen Sonntag scheidet dies aus, da regelmäßig keine Pflicht zur sonntäglichen Leerung des Briefkastens besteht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.10.2015, Az.: 2 Sa 149/15, nicht rechtskräftig).
Übersicherung des Auftraggebers führt zur Unwirksamkeit der gesamten Vertragsabrede
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Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 8 % der Auftrags- bzw.
Tarifeinheitsgesetz tritt in Kraft, Klage folgt jedoch sofort!
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Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz hat die allerletzte Hürde genommen. Bundespräsident Joachim Gauck hat das Regelwerk trotz aller Kritik nunmehr unterzeichnet. Nun bleibt abzuwarten, ob das Gesetz von Dauer sein wird. Dies bleibt zunächst offen, da bereits mit Inkrafttreten die Ärztegewerkschaft Marburger Bund angekündigt hat Verfassungsbeschwerde einzulegen.
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