Rechtsanwältin | Susan Leithoff
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Arbeitsrecht

Unwirksame Sozialplanabfindung wegen Benachteiligung behinderter Arbeitnehmer

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Eine unmittelbar an das Merkmal der Behinderung knüpfende Bemessung einer Sozialplanabfindung ist unwirksam, wenn sie schwerbehinderte Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern, die in gleicher Weise wie sie von einem sozialplanpflichtigen Arbeitsplatzverlust betroffen sind, schlechter stellt.

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Arbeitnehmer muss sonntags nicht mit Kündigung im Briefkasten rechnen

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Erklärt ein Arbeitgeber die Kündigung, so muss das Kündigungsschreiben der Arbeitnehmerin zugehen. Dies ist erst dann der Fall, wenn von ihr die Kenntnisnahme erwartet werden kann. Für einen Sonntag scheidet dies aus, da regelmäßig keine Pflicht zur sonntäglichen Leerung des Briefkastens besteht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.10.2015, Az.: 2 Sa 149/15, nicht rechtskräftig).