Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist mit Blick auf die besondere Eigenart der Arbeitsleistung der Spieler gerechtfertigt. Im kommerzialisierten Spitzenfußball würden von Lizenzspielern sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die diese nur für eine begrenzte Zeit erbringen können, urteilte das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16.01.2018 (BAG , Urteil vom 16.01.2018, Aktenzeichen: 7 AZR 312/16).
Erkennungsdienstliche Behandlung eines Fußballfans mangels Tatverdachts rechtswidrig
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Ein Fußballfan, der wie alle anderen Fans nach einem Fußballspiel im Bereich des Düsseldorfer Hauptbahnhofs von der Polizei dazu aufgefordert worden war, seinen Ausweis so hochzuhalten, dass sein Gesicht zusammen mit seinem Auswies videofotografiert werden konnte, ist gegen diese Maßnahme teilweise erfolgreich vorgegangen.
ArbG Mainz: Befristung des Arbeitsvertrages eines Profifußballers
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Die Ungewissheit der Leistungsentwicklung eines Profifußballspielers rechtfertigt nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Sachgrundes der Eigenart der Arbeitsleistung (ArbG Mainz, Urteil vom 19.03.2015, Aktenzeichen: 3 Ca 1197/14 – amtlicher Leitsatz).
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