Vergaberecht
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für öffentliche Auftraggeber beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Wesentliches Ziel des Vergaberechts ist es, neben der Suche des wirtschaftlichen Bieters, Korruption zu verhindern und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz auf dem Markt zu gewährleisten.
Gern unterstütze ich Sie als Bieter in den jeweiligen Vergabeverfahren, um durch gezielte Beratung hinsichtlich spezieller Vergabestrategien Ihre Zuschlagschancen zu erhöhen. Bei Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften betreue ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Bieterrechte. Ich formuliere für Sie Rügeschreiben und führe Vergabenachprüfungsverfahren durch.
Öffentliche Auftraggeber berate ich gern bei Ausschreibungen und der Durchführung von rechtsicheren und gesetzeskonformen Vergabefragen.