Rechtsanwältin | Susan Leithoff
Markt 4 | 09569 Oederan
037292-180 278

Kosten und Gebühren

Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit schaffen die Grundlage für Vertrauen. Ich möchte Sie deshalb auch umfassend über meine Vergütung informieren. Zur Vergütung von Rechtsanwälten gibt es mehrere Vergütungsmodelle. Welches Vergütungsmodell für Ihren Fall geeignet ist, hängt unter anderem von Folgendem ab:

– Vorgaben durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

– Umfang und Schwierigkeit Ihres Mandates

– zu tragendes Haftungsrisiko

Sollten Sie eventuell Fragen zu meiner Vergütung haben, so beantworte ich Ihnen diese gern persönlich.

 


Erstberatungsgebühr

Eine erste Beratung dient nicht dazu, dass ich Ihnen eine schnelle und vollständige Lösung des Problems aufzeige. Bei einer ersten Beratung, in welcher Sie mir Ihr Anliegen schildern, handelt es sich vielmehr um eine erste Einschätzung des Sachverhaltes.

Mein persönliches Ziel in einer Erstberatung ist es, Ihnen einen ersten kurzen Überblick über Ihren Fall zu geben und Sie über Chancen und Risiken Ihres Falles zu informieren, um dann das weitere Vorgehen mit Ihnen gemeinsam zu erörtern und anschließend entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Kosten für eine Erstberatung betragen maximal 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer.

Gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Kosten der rechtlichen Vertretung richten sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – sowohl für die außergerichtliche Tätigkeit, als auch für die gerichtliche Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
welches sich an Streitwerten und Rahmengebühren orientiert.

Die nach dieser Vergütung anfallenden Gebühren müssen in einem Verfahren meist von der unterlegenen Partei beglichen werden.

Zeithonorar bei außergerichtlichen Streitigkeiten

Oftmals schlage ich meinen Mandanten vor, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, die eine Abrechnung nach Stundensätzen vorsieht.

Sofern Sie dies wünschen, stelle ich Ihnen monatlich eine Kostenrechnung über das angefallene Zeithonorar sowie eine konkrete Aufstellung, in welcher Sie Inhalt und Umfang nachvollziehen können.

Nachdem sich mein Honorar alleine über den erbrachten Arbeitsaufwand bestimmt, ist das Zeithonorar eine sachgerechte Abrechnungsmethode.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird diese selbstverständlich mit Ihrem Einverständnis über Ihr Anliegen informiert und um Deckungszusage für das vorliegende Verfahren gebeten. Ob und in welcher Höhe die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden, ist vom jeweiligen Rechtsgebiet sowie von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig.

Selbstverständlich erläutere ich Ihnen auch speziell in Ihrem Fall die vorliegenden Einzelheiten.